Legalisierung einer im Ausland ausgestellten Vollmacht
Eine Vollmacht kann in Nordzypern nur in drei Fällen verwendet werden:
1. Wenn die Vollmacht in Nordzypern ausgestellt und notariell beglaubigt wurde, ist die persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers obligatorisch. Es ist auch zu beachten, dass die Vollmacht nicht nur von einem Notar, sondern auch von einem Anwalt beglaubigt werden muss. In einigen Fällen können diese Rollen von derselben Person ausgeführt werden. Nach der notariellen oder anwaltlichen Beglaubigung muss die Vollmacht bei den Steuerbehörden legalisiert werden.
Die Türkische Republik Nordzypern unterhält offizielle diplomatische Beziehungen ausschließlich mit der Türkei. Mit einigen anderen Staaten unterhält Nordzypern inoffizielle Beziehungen über ein System von „Vertretungen“.
2. Wenn die Vollmacht in einer Vertretung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) ausgestellt wurde, finden Sie eine Liste der Länder mit Vertretungen Nordzyperns auf der Website des Außenministeriums: https://mfa.gov.ct.tr/consular-info/missions-abroad/. Es ist wichtig zu beachten, dass die Original-Vollmacht nach der Ausstellung nach Nordzypern geschickt werden muss, um sie weiter zu legalisieren.
3. Wenn die Vollmacht bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt wurde, finden Sie eine Liste der Länder mit türkischen Vertretungen auf der Website des türkischen Außenministeriums: https://www.mfa.gov.tr/turkish-representations.en.mfa. Vergessen Sie nicht, dass die Original-Vollmacht nach der Ausstellung nach Nordzypern geschickt werden muss, um sie anschließend zu legalisieren.
Zur Legalisierung eines von den autorisierten Stellen Nordzyperns oder der Türkei ausgestellten Dokuments sollten Sie:
- Prüfen, ob das Dokument alle erforderlichen Angaben enthält
- Das Dokument bei der türkischen Botschaft in Nordzypern beglaubigen lassen
- Das Dokument beim Außenministerium Nordzyperns beglaubigen lassen
- Das Dokument bei den Steuerbehörden beglaubigen lassen
Informationen über die weitere Nutzung des Dokuments in bestimmten staatlichen oder privaten Institutionen müssen individuell geklärt werden.
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