Erbschaftsregelung in Nordzypern

Wer kann in Nordzypern erben

Die Erbfolge in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) wird durch das örtliche Recht geregelt. Erbberechtigt sind sowohl Staatsbürger der TRNZ als auch ausländische Staatsangehörige. Die Erbschaft wird entweder durch ein Testament oder, falls kein Testament vorliegt, gesetzlich geregelt.

Schritte der Erbregelung in der TRNZ

  1. Eröffnung des Erbschaftsverfahrens
    Der Erbe oder sein Vertreter reicht einen Antrag beim Bezirksgericht am Standort des Vermögens ein. Liegt ein Testament vor, wird es den Unterlagen beigefügt.

  2. Einreichung der Dokumente und Unterzeichnung der Erklärungen
    Das Paket umfasst:

  • Todesbescheinigung;
  • Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft oder der Rechte aus dem Testament;
  • Informationen über das Vermögen;
  • Ausweisdokumente der Erben;
  • Informationen zum Testament (falls vorhanden);
  • Vollmacht (falls erforderlich).
  1. Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters
    Wird im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt, bestätigt das Gericht ihn. Fehlt diese Angabe, ernennt das Gericht einen Verwalter, meist aus dem Kreis der Erben.

  2. Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt
    In dieser Zeit können andere Anspruchsteller Einsprüche einlegen. (Wir empfehlen, die Veröffentlichungen im Resmi Gazete zu prüfen).

  3. Zahlung der Gebühren und Registrierung des Vermögens
    Nach Abschluss des Verfahrens können Eigentumsrechte eingetragen, Konten eröffnet und Vermögen verkauft oder übertragen werden.

Dauer der Erbregelung

Der Prozess dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Monaten, wenn der Titel auf den Verstorbenen eingetragen ist und alle Dokumente vorliegen. Bei Streitigkeiten, Schulden, mehreren Erben oder fehlendem Testament kann sich die Dauer verlängern. Häufig gibt es Schwierigkeiten mit den Eigentumsnachweisen — das Gericht kann weitere Unterlagen anfordern, was die Fristen verlängert.

Besonderheiten der Erbschaft

  • Ausländische Staatsangehörige können Immobilien und anderes Vermögen im Gebiet der TRNZ erben.
  • Es gibt das Konzept des „versteckten Erbteils“ — ein Teil des Vermögens, der unabhängig vom Testament verteilt wird.

DeJure-Dienstleistungen für Erbschaftsfälle

  • Beratung zu Erbschaftsfragen in der TRNZ;
  • Vorbereitung und Einreichung der Dokumente beim Gericht;
  • Vertretung vor Gericht;
  • Begleitung bei der Registrierung von Eigentumsrechten an Immobilien und anderem Vermögen;
  • Ausstellung von Vollmachten für Erben mit Wohnsitz außerhalb der TRNZ.
Elvina Sabirova
Elvina Sabirova
Lizenzierter Anwalt
Rückruf

Hinterlassen Sie eine Anfrage und erhalten Sie kompetente Unterstützung von unserem Spezialisten.

Ruf zurück

Hinterlassen Sie eine Anfrage und erhalten Sie kompetente Unterstützung von unserem Spezialisten.