Erbschaftsregelung in Nordzypern
Wie wird das Erbe in Nordzypern abgewickelt?
- Wer ist erbberechtigt?
- Schritt-für-Schritt-Verfahren (Probate)
- Fristen und mögliche Verzögerungen
- Besonderheiten: „Reservierter Anteil“ und Ausländer
Das Erbverfahren in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) ist ein streng gerichtliches Verfahren, das durch das lokale Gesetz geregelt wird (Kapitel 189 „Über Erbschaft und Nachfolge“). Ausländische Staatsbürger haben die gleichen Eigentumsrechte wie Einheimische. Die Abwicklung kann entweder durch ein Testament erfolgen (was den Prozess erheblich vereinfacht) oder, bei Fehlen eines Testaments, nach Gesetz.
Wer ist erbberechtigt?
Erben können Personen sein, die im Testament genannt werden, oder gesetzliche Verwandte des Verstorbenen. Das Rechtssystem der TRNC erfordert die Ernennung einer verantwortlichen Person zur Verwaltung des Nachlasses (Tereke) während des Verfahrens:
- Testamentsvollstrecker (Executor). Wird ernannt, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, in dem eine vertrauenswürdige Person benannt ist.
- Nachlassverwalter (Administrator). Wird vom Gericht ernannt, wenn kein Testament vorliegt. In der Regel handelt es sich um einen der nächsten Angehörigen.
Schritt-für-Schritt-Verfahren (Probate)
Das Erbverfahren ist in klare Stufen unterteilt, die für die legale Übertragung von Eigentumsrechten durchlaufen werden müssen:
- Eröffnung des Nachlassverfahrens. Einreichung eines Antrags beim Bezirksgericht (District Court) am Standort des Hauptteils des Nachlasses.
- Sammlung und Einreichung von Dokumenten. Dem Gericht wird ein vollständiges Paket vorgelegt:
- Todesbescheinigung (Original);
- Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft (Geburts- und Heiratsurkunden);
- Originaltestament (falls vorhanden);
- Vollständige Aufstellung der Vermögenswerte (Grundbuchauszüge, Kontoauszüge);
- Pässe der Erben.
- Ernennung eines Verwalters. Das Gericht bestätigt offiziell den Executor oder Administrator und erteilt ihm die Befugnis, im Namen des Nachlasses zu handeln.
- Veröffentlichung in der Presse.
Es ist obligatorisch, eine Mitteilung in der offiziellen Staatszeitung „Resmi Gazete“ zu veröffentlichen, damit mögliche Gläubiger oder nicht bekannte Erben ihre Rechte geltend machen können.
- Finanzielle Klärung und Registrierung. Nach Begleichung eventueller Schulden des Verstorbenen und Zahlung der Steuern erteilt das Gericht einen Beschluss über die Verteilung des Vermögens. Erst danach erfolgt die Umschreibung der Grundbucheinträge.
Fristen und mögliche Verzögerungen
Unter Standardbedingungen, wenn alle Dokumente in Ordnung sind und keine Streitigkeiten zwischen den Angehörigen bestehen, dauert das Verfahren 4 bis 8 Monate.
Faktoren, die den Prozess verzögern können:
- Fehlende Originalurkunden für Eigentumstitel;
- Rechtliche Streitigkeiten zwischen Erben;
- Offene Schulden oder Belastungen auf dem Eigentum;
- Notwendigkeit, Dokumente aus dem Ausland anzufordern;
- Fehlen eines zuvor erstellten Testaments.
Besonderheiten: „Reservierter Anteil“ und Ausländer
Bei der Planung der Erbschaft ist es wichtig, die rechtlichen Besonderheiten der TRNC zu beachten:
- Ausländische Staatsbürger. Das Verfahren für Nichtansässige ist identisch, erfordert jedoch häufig Übersetzungen und Legalisierung einer großen Menge an Dokumenten aus dem Herkunftsland.
- „Reservierter Anteil“ (Reserved Portion). Das Gesetz sieht einen obligatorischen Teil des Erbes vor. Selbst bei einem Testament können bestimmte nahe Angehörige (Kinder) Anspruch auf einen Teil des Vermögens (1/3) haben, der nicht vollständig an Dritte übertragen werden darf.
DeJure Consulting bietet vollständige Unterstützung: von der Dokumentensammlung und gerichtlichen Vertretung bis zur endgültigen Schlüsselübergabe und Umschreibung der Titel auf die Namen der Erben.
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