Immobilienerklärung
Gesetzesänderungen für ausländische Immobilienbesitzer in Nordzypern
Seit dem 21. Mai 2024 stehen ausländische Immobilienbesitzer in Nordzypern neuen Regelungen gegenüber. Sie sind nun verpflichtet, ihre Immobilien gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu deklarieren.
Wie reicht man die Deklaration ein?
Um eine Deklaration einzureichen, muss man mindestens eine Immobilie besitzen, die beim Landkomitee registriert ist. Außerdem ist ein Antrag an den Ministerrat erforderlich. Falls Sie mehrere Immobilien besitzen, ist für jedes weitere Objekt nach dem ersten eine staatliche Abgabe von 1 % des vertraglich festgelegten Wertes zu entrichten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Deklaration die Verpflichtung mit sich bringt, die Immobilie innerhalb von 24 Monaten ab dem 21.11.2024 zu verkaufen. Beim Verkauf muss der Eigentümer eine Steuer zahlen, die die Hälfte der Verkäufersteuer auf den im Vertrag angegebenen Wert beträgt.
Welche Dokumente sind zur Einreichung der Deklaration erforderlich?
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Kopie des Reisepasses.
- Kopie des Kaufvertrages.
- Zahlung einer Abgabe in Höhe von 1 % des Vertragswerts der Immobilie.
Wir empfehlen ausländischen Immobilienbesitzern, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und diese zu befolgen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Für detailliertere Informationen oder Unterstützung bei der Einreichung der Deklaration wenden Sie sich bitte an unsere Immobilienexperten in Nordzypern. Sie helfen Ihnen, die neuen Regelungen zu verstehen und alle notwendigen Unterlagen auszufüllen.
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