Unternehmensregistrierung (Freihafen)

Wie registriert man ein Unternehmen in der Free Zone (Freihafen) in Nordzypern?

Die Registrierung eines Unternehmens in der Free Zone (Freien Wirtschaftszone) von Nordzypern ist eine strategische Entscheidung für Unternehmen, die auf internationalen Handel ausgerichtet sind. Die einzige funktionierende Zone dieser Art befindet sich im Hafengebiet von Famagusta. Es handelt sich um ein separates Gebiet mit einem einzigartigen rechtlichen und steuerlichen Regime, das speziell zur Förderung des Exports von Waren und Dienstleistungen außerhalb der TRNZ geschaffen wurde.

Besonderheiten der Freien Wirtschaftszone (Famagusta)

In der Freihafen registrierte Unternehmen unterscheiden sich rechtlich von standardmäßigen lokalen Firmen ("Local Company"). Der Hauptunterschied liegt im Zielmarkt: Die Tätigkeit eines Free Zone-Ansässigen muss auf den Außenmarkt (Export) ausgerichtet sein und nicht auf den Binnenmarkt der Insel.

Steuerliche Vorteile und Nutzen

Der Status eines Free Zone-Ansässigen bietet Investoren erhebliche fiskalische und operative Erleichterungen:

  • 100% ausländisches Eigentum. Im Gegensatz zu vielen lokalen Geschäftsfeldern ist hier kein lokaler zypriotischer Partner erforderlich.
  • Steueroptimierung. Nullsatz bei der Mehrwertsteuer (VAT) bei internationaler Geschäftstätigkeit.
  • Zollvorteile. Vereinfachte Verfahren und keine Abgaben auf die Einfuhr von Ausrüstung für die Nutzung innerhalb der Zone.
  • Infrastruktur. Möglichkeit zur Anmietung von Produktionsstätten, Lagerhallen und Büros direkt im Hafengebiet.

Anforderungen an Gründer

Ausländische Privatpersonen können ein Unternehmen im Freihafen registrieren. Die Gesetzgebung legt keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Investoren fest.

Registrierungsprozess und Zeitrahmen

Das Verfahren ist komplexer als bei einem normalen Unternehmen, da die Genehmigung des Free Zone-Rates erforderlich ist. Der gesamte Prozess dauert im Durchschnitt 2 bis 4 Monate und umfasst folgende Schritte:

  • Schritt 1: Namensgenehmigung.

    Die unvorhersehbarste Phase. Die Überprüfung der Einzigartigkeit und Zulässigkeit des Namens kann bis zu 15 Arbeitstage dauern. Wir empfehlen, 3–5 Namensvorschläge im Voraus vorzubereiten.

  • Schritt 2: Dokumentenvorbereitung. Erstellung der Satzung und des Memorandums in Türkisch.
  • Schritt 3: Auswahl der Räumlichkeiten (Pflicht) und Abschluss des Mietvertrags innerhalb der Zone.
  • Schritt 4: Einreichung bei Behörden. Registrierung im Handelsregister, beim Finanzamt und in der Sozialversicherung.
  • Schritt 5: Aktivierung. Freischaltung des Stammkapitals und Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Anwälte von DeJure Consulting begleiten den Kunden in allen Phasen: von der Antragstellung bis zur Erteilung der Steuernummer und Einstellung von Personal.

Elvina Sabirova
Elvina Sabirova
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